Der Bundesrat hat seine Zustimmung zum vierten 𝔹ü𝕣𝕠𝕜𝕣𝕒𝕥𝕚𝕖𝕖𝕟𝕥𝕝𝕒𝕤𝕥𝕦𝕟𝕘𝕤𝕘𝕖𝕤𝕖𝕥𝕫 (𝔹𝔼𝔾 𝕀𝕍) erteilt. Ziel des Gesetzes ist es, die Wirtschaft durch den Abbau unnötiger Bürokratie zu entlasten. Insbesondere sollen Arbeitgeber durch vereinfachte Dokumentations- und Nachweispflichten unterstützt werden.
Welche Bereiche sind betroffen?
• Nachweisgesetz (NachwG): Arbeitsverträge können digital versendet werden, z.B. können Arbeitsverträge per E-Mail an den Arbeitnehmer versendet werden.
• Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Die Arbeitgeber werden verpflichtet Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitnehmer elektronisch zu verfassen – Kleinbetriebe sind davon ausgenommen. Der Arbeitgeber kann die Zeiterfassung auch an die Arbeitnehmer delegieren.
• Mutterschutz- (MuSchG) & Elternzeitgesetz (BEEG): Weniger Bürokratie bei Elternzeit- und Mutterschutzanträgen.
•Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG): Vereinfachte Meldepflichten bei der Beschäftigung von Zeitarbeitskräften.
• Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Weniger komplexe Berichts- und Nachweispflichten bei der Beschäftigung Minderjähriger.
• Pflege- und Familienzeitgesetz (FPfZG): Digitale Anträge und vereinfachte Nachweise für Pflegezeiten.
ACHTUNG!: Unwirksame Vertragsklauseln
Veraltete Arbeitsverträge können rechtliche Risiken bergen. Unwirksame Klauseln gelten zugunsten der Arbeitnehmer. Tipp: Prüfen Sie Ihre Verträge regelmäßig, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein!
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