𝗦𝗰𝗵𝗼𝗻 𝗴𝗲𝘄𝘂𝘀𝘀𝘁? Eine deutliche Vereinfachung soll im täglichen Doing die Digitalisierung im Arbeitsrecht bringen.
Seit Januar 2025 können beispielsweise Arbeitsverträge und Vertragsänderungen auch per E-Mail übermittelt werden, ohne dass eine qualifizierte Signatur erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass die Dokumente für den Arbeitnehmer zugänglich sind und dieser sie speichern oder ausdrucken kann.
Für Kündigungen gilt dies übrigens nicht: hier gilt weiterhin die Schriftform. Auch Arbeitszeugnisse können auf Wunsch elektronisch ausgestellt werden. Diese Dokumente müssen also nicht mehr in schriftlicher Form (also auf Papier) abgegeben werden. Stattdessen reicht es aus, wenn sie per E-Mail, als PDF oder durch ein anderes Format übermittelt werden, das den Inhalt dauerhaft wiedergeben kann. Dies erleichtert besonders schnelle und unkomplizierte Anträge und Prozesse im Unternehmen.
#klinik #zahnarzt #praxispersonal #ausbildung #dentallabor #zmvz #zahnklinik #leistungen #dienstleistung #personal #traumjob #bewerben #initiativbewerbung #zfa #ausbildung #zukunft #zukunftsbranche #azubi #durchstarten #dentaljobs