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Juristin notiert etwas

Mitarbeiter-Benefits

Mitarbeiterbenefits sind nicht nur eine gute Möglichkeit, Personal von sich als Arbeitgeber zu überzeugen, sondern häufig auch steuerlich attraktiv und ein wahres Extra-Bonbon.

Aber eben nur, wenn diese auch sachgemäß und korrekt angewendet werden. Die Pauschalversteuerung gemäß § 37b des Einkommensteuergesetzes (EStG) bietet Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, Zuwendungen an Mitarbeitende steuerlich effizient zu gestalten. Sie ermöglicht eine pauschale Besteuerung mit 30 %, wodurch Sachzuwendungen sozialversicherungsfrei bleiben können.
💡 Fakt: Für die pauschale Versteuerung von Sachzuwendungen an Mitarbeitende ist der 𝟮𝟴. 𝗙𝗲𝗯𝗿𝘂𝗮𝗿 eines jeden Jahres ❌relevant – denn nachträgliche Korrekturen führen leider nicht mehr zur Sozialversicherungsfreiheit – das hat das Bundessozialgericht (BSG) klargestellt. ☝
💡 Fakt: 30 % Pauschalversteuerung nach § 37b EStG = sozialversicherungsfrei
💡 Fakt: Besonders relevant für Betriebsveranstaltungen & andere Sachzuwendungen

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