🔹Neben der kürzlich beschlossenen Absenkung der Mineralölsteuer für zwei Monate um 17 Cent brutto zur Entlastung der Autofahrer gibt es auch ein weiteres 𝔼𝕟𝕥𝕝𝕒𝕤𝕥𝕦𝕟𝕘𝕤𝕡𝕒𝕜𝕖𝕥 für Arbeitnehmer. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen im Jahr 2026 die Möglichkeit erhalten, eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie in Höhe von bis 1.000 € auszahlen zu können.💡
🔹Zwischen Oktober 2022 und Dezember 2024 konnten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bereits einmal eine steuer- und abgabenfreie Prämie zahlen, um die finanziellen Belastungen angesichts der Rekordinflation zu Beginn des Ukrainekriegs zumindest etwas abzufedern. Das steuerfreie Extra zum Gehalt durfte damals bis zu 3.000 Euro betragen. Nach ähnlichem Muster plant die Bundesregierung jetzt die steuerfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro. Da sie vollständig steuer- und sozialabgabenfrei gestellt wird, entspricht der Bruttobetrag dem Nettobetrag für die Beschäftigten – die Zahlung beruht allerdings auf Freiwilligkeit.
🔹Für Arbeitgeber, die Personen aus 𝔻𝕣𝕚𝕥𝕥𝕤𝕥𝕒𝕒𝕥𝕖𝕟 beschäftigen und Regelungen des Fachkräftezuwanderungsgesetzes in Anspruch genommen haben, gibt es einige Vereinfachungen, aber auch eine neue Beratungspflicht: Sie müssen ihre Fachkräfte spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung schriftlich auf die Möglichkeit einer Information oder Beratung durch die Beratungsstellen der Fairen Integration hinweisen.
🔹Die Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld wurde bis Ende 2026 verlängert. Damit können Betriebe das Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate lang beziehen, längstens aber bis zum 31. Dezember 2026
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